Wenn Väter­chen Frost zuschlägt

Wenn Väter­chen Frost zuschlägt — Erschienen in der Land & Forst Nr. 20 vom 18.05.2017

Frost­ver­si­che­rung
An den soge­nannten Eis­hei­ligen herrschte dieses Jahr mildes Wetter. In der zweiten April­hälfte aber hat der Frost an einigen Kul­turen Schäden ange­richtet. Doch Frost lässt sich ver­si­chern. Das sollten Sie dazu wissen.

Nur wenige Ver­si­cherer bieten Ver­si­che­rungs­schutz gegen Frost­schäden an. Die unter­schied­lich ver­wen­deten Begriffe sind für die Kunden außerdem ver­wir­rend und erschweren den Ver­gleich. Es gibt fol­gende Defi­ni­tionen von Frost:

  •  Stark­frost:
    Dies ist die gene­relle Bezeich­nung für Frost­ereig­nisse. Sie schließt alle anderen Frost­be­griffe ein. „Stark­frost“ stammt aus dem Ver­si­che­rungs­steu­er­ge­setz und
    ist ein Sam­mel­be­griff für eine steu­er­be­güns­tigt ver­si­cher­bare Gefahr.
  • Früh­fröste:
    Gemeint sind Frost­ereig­nisse im Herbst vor der Ernte der Kul­turen (Deckungs­zeit­raum je nach Gesell­schaft bei­spiels­weise bis 30.9. bzw. 15.10. eines Jahres.
  • Win­ter­fröste:
    Bezeichnet Frost­ereig­nisse im Winter (Aus­win­te­rung bei Win­ter­kul­turen, Win­ter­frost bei Wein, Deckung je nach Gesell­schaft zum Bei­spiel ab 1.12. eines Jahres.
  • Spät­fröste:
    Meint Frost­ereig­nisse im Früh­jahr (Deckungs­zeit­raum je nach Gesell­schaft etwa ab 1.5. bzw. BBCH-abhängig).

Bei den Ver­si­che­rern hat sich noch keine ein­heit­liche Sprach­re­ge­lung durch­ge­setzt. Begriffe wie Früh- und Spät­frost, oder Stark­frost und Win­ter­frost sollen häufig glei­ches oder ähn­li­ches aus­sagen, ver­wirren aber den Kunden beim Ver­gleich der Ange­bote. Spät­frost deckt meist die Früh­jahrs­schäden ab, der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt in der Regel am 1. Mai. Wer Ver­si­che­rungs­schutz für die Win­ter­kul­turen möchte, muss Stark- oder Win­ter­frost ver­si­chern. Die Meck­len­bur­gi­sche arbeitet noch mit der Defi­ni­tion für Aus­win­te­rungs­schäden, die MMAgrar und die Ver­ei­nigte Hagel fassen diese Erschei­nungen unter dem Begriff Win­ter­frost zusammen. Bei der Meck­len­bur­gi­schen und der MMAgrar gelten Tem­pe­ra­turen unter 0 °C ver­si­chert, bei der Ver­ei­nigten Hagel muss die Tem­pe­ratur unter minus 4 °C in einem Meter Höhe fallen. Der Ver­si­che­rungs­schutz für die Win­ter­kul­turen beginnt bei der Meck­len­bur­gi­schen am 15. November, die beiden anderen Gesell­schaften beginnen am 1. Dezember. Kom­pli­ziert wird die Sache, wenn der Ver­si­che­rungs­zeit­raum nicht nur am Datum, son­dern zusätz­lich am Ent­wick­lungs­sta­dium der Pflanzen hängt.

Anbau­ver­zeichnis

Basis des Ver­si­che­rungs­schutzes ist das ein­ge­reichte Anbau­ver­zeichnis, in dem meist die Feld­stücke, die zu ver­si­chernden Kul­turen und die Ver­si­che­rungs­werte der Kul­turen benannt sein müssen. Wäh­rend die Meck­len­bur­gi­sche und die MMAgrar die Kul­turen nach den Angaben im Anbau­ver­zeichnis ver­si­chern, behält sich die Ver­ei­nigte Hagel für den Win­ter­frost eine Prü­fung auf Ver­si­cher­bar­keit vor. Wer es nicht schafft, seine Kultur ent­spre­chend win­ter­hart (not­wen­diges Vege­ta­ti­ons­sta­dium) in den Winter zu bekommen, dem kann der Ver­si­che­rungs­schutz ver­wei­gert werden.

Grund­sätz­lich wird der men­gen­mä­ßige Ertrags­ver­lust durch Frost ent­schä­digt. Ent­stehen durch Frost Umbruch­schäden, so wird nicht der men­gen­mä­ßige Min­der­ertrag ent­schä­digt, son­dern nur die Umbruch­kosten. Die Meck­len­bur­gi­sche ent­schä­digt den Umbruch pau­schal mit 15 % der Ver­si­che­rungs­summe. Die Ver­ei­nigte Hagel bietet für den Umbruch wahl­weise Pau­schalen von 15 % und 25 % (mit Bei­trags­zu­schlag) an. Die MMAgrar ist näher am Betrieb und ent­schä­digt die bisher ent­stan­denen Kul­tur­kosten (Boden­be­ar­bei­tung, Saatgut, Pflan­zen­schutz etc.) sowie gege­be­nen­falls den Min­der­ertrag der neuen Haupt­kultur durch ver­spä­teten Anbautermin.

Ver­si­che­rungs­kosten

Zu den Kosten der Ver­si­che­rung: Obwohl alle Gesell­schaften auf umfang­reiche sta­tis­ti­sche Aus­wer­tungen ver­weisen, war von den drei Gesell­schaften nur die MMAgrar bereit, ver­bind­liche Bei­trags­in­for­ma­tionen zu den aus­ge­wählten Stand­orten Peine-Eixe und Wesuwe-Siedlung (Haren im Ems­land) zu nennen. Trans­pa­renz sieht anders aus.
Der Bei­trag der MMAgrar für die Hagel­ver­si­che­rung beträgt, bezogen auf einen Hektar Anbau­fläche am Standort Peine-Eixe je nach Kultur zwi­schen 6,52 € (Weizen – Ver­si­che­rungs­summe 1.000 €/ Hektar) und 32,39 € (Raps – Ver­si­che­rungs­summe 1.500 €/Hektar), der Bei­trag für die Zusatz­de­ckung für Sturm bzw. Stark­regen und Spät­frost zwi­schen 7,50 € (Weizen – Ver­si­che­rungs­summe 1.000/Hektar) und 30 € (Kar­tof­feln – Ver­si­che­rungs­summe 4.000 €/Hektar). Für den Standort Wesuwe– Sied­lung beträgt der Bei­trag für die Hagel­ver­si­che­rung bei glei­cher Ver­si­che­rungs­summe zwi­schen 3,40 € (Weizen) und 16,91 € (Raps). Der Bei­trag für die Zusatz­de­ckung liegt zwi­schen 7,70 € (Weizen) und 30 € (Kar­tof­feln). Die Zahlen ver­stehen sich netto, ohne Versicherungssteuer.

Heino Beewen, Landvolkdienste


Fazit

◾ Frost­schäden sind mitt­ler­weile ver­si­cherbar. Der Ver­si­che­rungs­schutz hängt aber sehr stark von den Details in den Bedin­gungen ab. Wer ins­be­son­dere im Früh­jahr zeitig starten möchte, sollte sich mit dem Ver­si­che­rungs­schutz beschäftigen.

◾ Wer acker­bau­lich jeden Vege­ta­ti­onstag nutzen möchte und den bekannten Wet­ter­phä­no­mänen, wie den Eis­hei­ligen, zuwider han­deln möchte, muss im Detail auf seine Bedin­gungen achten und sich umfang­rei­chen Ver­si­che­rungs­schutz einkaufen.

◾ Bei Umbruch­schäden werden die bis­he­rigen Kosten der Kultur ersetzt. Damit ist der Ver­si­che­rungs­bei­trag abge­golten. Eine Nach­bau­kultur muss neu ver­si­chert werden.

◾ Wer Son­der­kul­turen wie Obst und Gemüse gegen Frost­schäden ver­si­chern möchte, muss sich im Detail mit den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen beschäf­tigen. Hier gibt es deut­lich mehr Ein­zel­re­ge­lungen zu berück­sich­tigen, als es bei den klas­si­schen land­wirt­schaft­li­chen Stan­dard­kul­turen der Fall ist.

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