Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Han­se­Merkur Versicherungsgruppe

Die jah­re­lange Zusam­men­ar­beit mit der Han­se­Merkur hat gezeigt, wir haben uns für den rich­tigen Partner ent­schieden. Ver­si­che­rungs­fälle werden unbü­ro­kra­tisch und schnell abge­wi­ckelt. Auf dieser Seite finden Sie die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rungen unseres Part­ners der HanseMerkur. 

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Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rungen

Schützt vor Beginn des Urlaubs vor teuren Stornierungen

Schützt vor Beginn des Urlaubs vor teuren Stornierungen

Rei­se­ver­si­che­rungen für aus­län­di­sche Gäste

Reise-Krankenversicherung bis 365 Tage für aus­län­di­sche Gäste in Deutsch­land und der EU

Reise-Krankenversicherung bis zu 5 Jahren für aus­län­di­sche Gäste in Deutsch­land und der EU

Reise-Krankenversicherung bis 365 Tage für aus­län­di­sche Gäste in Deutsch­land und den Schengen-Staaten

Reise-Krankenversicherung bis 365 Tage für aus­län­di­sche Gäs­teg­ruppen ab 3 Per­sonen in Deutsch­land und der EU

Work and Travel Reiseversicherungen

Bietet lang­fris­tigen Ver­si­che­rungs­schutz für Au Pairs, Schüler, Sprach­schüler, Stu­denten, Teil­neh­mern, Work&Travel Pro­grammen und Per­sonen, die sich zur Wei­ter­bil­dung im Aus­land aufhalten.

Young Travel Inco­ming bis 5 Jahre bietet lang­fris­tigen Ver­si­che­rungs­schutz für Au Pairs, Schüler, Sprach­schüler, Stu­denten, Teil­neh­mern, Work&Travel Pro­grammen und Per­sonen, die sich zur Wei­ter­bil­dung in Deutsch­land aufhalten.

Die Bun­des­re­gie­rung weißt auf Not­wen­dig­keit einer pri­vaten Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung hin!

Claudia Schmidtke, die Beauf­tragte der Bun­des­re­gie­rung für die Belange der Pati­en­tinnen und Pati­enten (Pati­en­ten­be­auf­tragte) nimmt die begon­nene Feri­en­zeit zum Anlass und rät den Rei­senden zu einer Reisekrankenversicherung:

„Bei all der Feri­en­vor­freude ist schnell ver­gessen, dass auch im Urlaub etwas pas­sieren kann. Der Krankenversicherungs-Schutz ist jedoch nicht überall im Aus­land gegeben. Rei­se­wil­lige sollten daher im Vor­feld einer Aus­lands­reise mit ihrer Kran­ken­kasse klären, wel­cher Ver­si­che­rungs­schutz im jewei­ligen Rei­se­land besteht.“

Woran sollten Sie bei einer Reise denken!

Gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cherte sollten ihre elek­tro­ni­sche Gesund­heits­karte auch bei Reisen in das euro­päi­sche Aus­land nicht ver­gessen, denn die Rück­seite beinhaltet auch die euro­päi­sche Krankenversicherungs-Karte. Wird diese bei medi­zi­nisch not­wen­digen Behand­lungen im Aus­land vor­ge­legt, kann die Ver­si­che­rung auch im Aus­land in Anspruch genommen werden. Aus­nahme: Lan­des­üb­liche Gebühren oder Selbst­be­tei­li­gungen werden nicht erstattet.

Und das Aus­land ist näher als vermutet!

Schiffs­rei­sende geraten mit­unter schneller ins ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Aus­land, als erwartet. Checkt ein Pas­sa­gier z.B. im Ham­burger oder Kieler Hafen bei einem Kreuz­fahrt­schiff der Ree­derei Aida Cruises – German Branch of Costa Cro­ciere S.p.A. ein, so würde eine mög­liche Behand­lung durch den Bord­arzt nach ita­lie­ni­schem Recht erstattet, denn die Schiffe fahren unter ita­lie­ni­scher Flagge. Fazit: Das Hei­mat­land des Schiffes ist auch dann maß­geb­lich, wenn sich der medi­zi­ni­sche Not­fall in deut­schem Hoheits­ge­biet ereignet.

Und wie sieht es aus, wenn das Schiff unter deut­scher Flagge fährt?

Tritt der medi­zi­ni­sche Not­fall ein, wird die Behand­lung welt­weit nach den Rege­lungen des deut­schen Sozi­al­ge­setz­bu­ches erstattet. Erst beim Ver­lassen des Schiffes in einem aus­län­di­schen Hafen, z.B. für eine Besich­ti­gung, wird auf das Recht des Rei­se­landes abgestellt.

Sollten die Bord­ärzte keine Zulas­sung als Kas­sen­arzt haben, was scheinbar immer häu­figer vor­kommt, stellen sie Pri­vat­rech­nungen aus. Bei medi­zi­ni­schen Not­fällen wird dann i.d.R. die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung den Anteil des Kas­sen­ho­no­rars erstattet.

Sicher ist sicher: Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen

Bei Reisen ins Aus­land – egal ob euro­päi­sches oder nicht euro­päi­sches Aus­land — ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sinn­voll. In Nicht-EU-Staaten sind Sie damit Pri­vat­pa­ti­enten gleichgestellt.

Ein­schrän­kungen der euro­päi­schen Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte! Die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ist die Lösung.

Rück­trans­port im Krank­heits­fall, ört­liche Zuzah­lungen oder die Nut­zung pri­vater medi­zi­ni­scher Ein­rich­tungen sind nicht abge­deckt! Auch des­halb emp­fiehlt sich der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung, denn dort sind diese Kosten versichert.

Und zum Schluss noch­mals ein Hin­weis der Pati­en­ten­be­auf­tragten zum Umfang der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung: „In fast allen außer­eu­ro­päi­schen Län­dern gilt jedoch kein Ver­si­che­rungs­schutz. Nur in wenigen Län­dern werden in Not­fällen die Kosten für medi­zi­ni­sche Behand­lungen bei Vor­lage eines spe­zi­ellen Urlaubs­kran­ken­scheins der deut­schen Kran­ken­kasse übernommen.“

Zitat Schmidtke: „Bei sol­chen Rei­se­zielen sollte daher erwogen werden, eine pri­vate Auslandsreise-Krankenversicherung abzu­schließen. Im Not­fall müssen Urlauber Krank­heits­kosten sonst voll­ständig selbst bezahlen.“