Land­volk­dienste aktuell 03/2018

aktuell 03–2018

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit Fug und Recht darf behauptet werden, dass sich ein Jahr voller Über­ra­schungen dem Ende neigt. Das Jahr wird seine Folgen hin­ter­lassen und über Gene­ra­tionen in Erin­ne­rung bleiben. Man­ches werden wir hin­nehmen, einiges wird sich ändern und irgendwie wird alles verblassen.

Für unseren Teil kann ich sagen, dass das Extrem­jahr die Anbieter der land­wirt­schaft­li­chen Ele­men­tar­ver­si­che­rung oder auch Ern­te­mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung auf den Plan gerufen hat. Die bekannten Ver­si­cherer kün­digen für das kom­menden Jahr Pro­dukt­ver­än­de­rungen an und ganz neue Anbieter für die Ele­men­tar­ver­si­che­rung kün­digen Pro­dukt­ein­füh­rungen an. Ich gehe davon aus, dass spä­tes­tens in der zweiten Janu­ar­hälfte alle Neue­rungen auf dem Markt sind. Sie werden dann zeitnah unser nächstes Aktuell bekommen, so dass Ihnen noch vor Vege­ta­ti­ons­be­ginn auch Ent­schei­dungs­hilfen zur mög­li­chen ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Absi­che­rung Ihrer Feld­früchte zur Ver­fü­gung stehen.

Das Jah­res­ende möchte ich mit einem Zitat von Richard von Weiz­äcker ver­binden: „ Weih­nachten lädt uns zur Gemein­sam­keit ein, zum Nehmen und Geben, zum Zuhören und Verstehen.“

Ich bedanke mich für die gute Zusam­men­ar­beit. Im Namen des ganzen Teams wün­sche ich Ihnen frohe Weih­nachten und viel Erfolg im neuen Jahr.

  Heino Beewen 

Weihnachtsgrüße von den Landvolkdiensten

       

Jeder Anfang ist schwer. Jedoch machen wir es euch leicht!

Wir, das „Jung­volk“ möchten uns vorstellen:

Viktoria Gretschan

Hallo, mein Name ich Vik­toria Gret­schan und ich bin im 1. Aus­bil­dungs­jahr bei der Land­volk­dienste GmbH tätig.

Im Team „Region Ost“ bin ich von Anfang an inte­griert und eigne mir somit schnell und e ektiv das nötige Wissen an. Die Land­volk­dienste bietet mir eine Viel­falt an Erfah­rungs­spek­trum. Ein ange­nehmes und kol­le­giales Arbeits­klima hat bei uns einen hohen Stel­len­wert. Mein Ziel ist es, das Team best­mög­lich bei der Arbeit zu unter­stützen um einen gemein­samen Erfolg zu garantieren.

Bastian Leutheuser

Moin, Moin! Mein Name ist Bas­tian Leu­theuser. Seit dem 01.08.2016 bin ich als Aus­zu­bil­dender bei den Landvolkdiensten.

Die eigen­ver­ant­wort­liche Arbeits­weise, der hohe tech­ni­sche Stan­dard und das her­vor­ra­gende Team­ge­füge haben mich von Anfang an über­zeugt. Aus diesem Grund möchte ich auch nach meiner Aus­bil­dung, im Januar 2019, meine Kol­legen im Außen­dienst der Region Ost weiter unterstützen.

 

Was einem als Land­wirt alles pas­sieren kann:

Land­wirt W. aus A. bewirt­schaftet in zehnter Gene­ra­tion einen land­wirt­schaft­li­chen Fami­li­en­be­trieb und bewohnt mit seiner Familie das fast zwei­hun­dert­jäh­rige Fach­werk­haus. Lie­be­voll und unter Ein­hal­tung der Denk­mal­schutz­auf­lagen, wurde das Gebäude immer wieder reno­viert und damit natür­lich auch auf den neusten Stand gebracht.

Eines Tages erkennen die spie­lenden Kinder Was­ser­tropfen an der Decke des Kin­der­zim­mers, wenige Augen­blicke später steht das Wohn­haus ohne Strom, da der Schutz­schalter aus­ge­löst hatte. Was war passiert?

Im Bade­zimmer des Ober­ge­schosses war die in der Wand ver­legte Warm­was­ser­zu­lei­tung geplatzt. Das aus­tre­tende Wasser hat sich zuerst seinen Gang durch die Wand und danach durch die his­to­ri­sche Lehm­decke gesucht und trat im Kin­der­zimmer aus. Beim Durch­dringen der Fach­werk­wände hatte es in einer Wand­steck­dose für einen Kurz­schluss gesorgt.

Und der Schaden: Zuerst musste durch eine Fach­firma das eigent­liche Leck gesucht werden. Danach wurde die Wand auf­ge­stemmt um die Leckage zu beheben. Im Bad, den benach­barten Zim­mern und im Erd­ge­schoss wurden Trockner auf­ge­stellt. Um deren Arbeit sicher zu stellen, mussten die Flie­sen­fuß­böden an diversen Stellen durch­bohrt werden, denn nur so lässt sich der Est­rich trocknen.

Die Kosten: Die Besei­ti­gung der geplatzten Rohr­lei­tung hat 300 EUR gekostet. Auf den Rest, von Leck­or­tung über Trock­nung bis Flie­sen­ar­beiten sind rund gerechnet 30.000 EUR ent­fallen. So kann die Abwick­lung eines Lei­tungs­was­ser­scha­dens ablaufen!

Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung

Schäden, wie im letzten Abschnitt beschrieben, sind durch die Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung im Rahmen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gedeckt! Aber aus dieser Sparte droht den Kunden Ungemach.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherer stöhnen aktuell unter der Ent­wick­lung der Lei­tungs­was­ser­schäden! Bei­trags­an­he­bungen, Ein­füh­rung von emp­find­li­chen Selbst­be­tei­li­gungen und Ver­trags­kün­di­gungen durch die Ver­si­cherer sind häufig die Folge. Fast täg­lich erhalten wir Anfragen von Neu­kunden mit dieser His­torie und nicht immer ist es ein­fach, pas­sende Alter­na­tiven zu finden. Was die Ver­si­cherer leisten und warum es mit deren Kal­ku­la­tion nicht nach­haltig funk­tio­niert, soll an einigen Zahlen ver­deut­licht werden:

Von den 5,21 Mil­li­arden Euro, welche die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherer 2017 ihren Kunden als Ent­schä­di­gung aus­zahlten, ent­fielen auf Lei­tungs­was­ser­schäden alleine 2,76 Mil­li­arden Euro. Lei­tungs­schäden domi­nieren die Sparte seit Langem: Markt­weit machen sie etwa 60 bis 65 Pro­zent aller Wohn­ge­bäu­de­schäden aus.

Alle 30 Sekunden tritt in Deutsch­land ein Lei­tungs­was­ser­schaden auf. Jedes Gebäude, hat über 20 Jahre gesehen einen Schaden. Die Frage ist also nicht ob, son­dern wann der Schaden eintrifft!

Nun steigt nicht nur die Anzahl der Schäden, son­dern auch die Höhe des Durch­schnitts­scha­dens hat sich in den letzten 25 Jahren von 925 Euro auf 2.254 mehr als ver­dop­pelt! Gründe sind höhere Mate­ri­al­kosten und der zusätz­liche Ein­satz von Technik, bei­spiels­weise für Trock­nungs­ag­gre­gate. Nur ein Viertel der Kosten des Lei­tungs­was­ser­scha­dens sind Repa­ra­tur­kosten; drei Viertel sind Folgeschäden.

Sicher­lich besteht unsere Kern­kom­pe­tenz in der Ver­mitt­lung von ent­spre­chendem Ver­si­che­rungs­schutz. Wir möchten, ins­be­son­dere unter Berück­sich­ti­gung der aktu­ellen Markt­be­we­gungen, wie oben beschrieben, auch für andere Dinge sen­si­bi­li­sieren! Auch wenn der Ver­si­cherer zahlt, ist es für nie­manden wirk­lich ange­nehm, wenn Trock­nungs­ag­gre­gate und Hand­werker über viele Woche das Regime in Ihrer Woh­nung übernehmen.

Einige Her­steller von Sani­tär­an­lagen, bieten heute zu erschwing­li­chen Preisen moderne Sen­sor­technik, mit denen sich die Pro­bleme min­des­tens ver­klei­nern lassen. Die Kom­bi­na­tion aus Sen­sor­technik und Smart­phone zieht mit lang­samen Schritten in die Wohn­ge­bäude ein.

Die Funk­ti­ons­weise eines Her­stel­lers: Der Was­ser­sensor blinkt und piept und sendet zeit­gleich eine War­nung auf das Handy des Nut­zers. Das kom­bi­nierte Lecka­ge­ventil, das hinter den Was­ser­zähler in der Haupt­lei­tung ein­ge­baut ist, sperrt auto­ma­tisch den Haupt­hahn ab, wenn der Sensor einen unge­wöhn­li­chem Was­ser­ver­brauch fest­stellt. Je nach Auf­wand für den Einbau, lassen sich der­ar­tige Was­ser­sen­soren für 400 bis 800 EUR ein­bauen. Wird die Was­ser­ver­sor­gung sowieso gerade erneuert, ist es häufig noch güns­tiger. Mög­li­cher­weise werden die Ver­si­cherer in Zukunft der­ar­tige Technik hono­rieren, denn wie immer ist Vor­beugen besser als Heilen.

Wich­tige Infor­ma­tionen zur Rechtsschutzversicherung

Kos­ten­ent­wick­lung in der Rechtsschutzversicherung

Nach Aus­sagen des Gesamt­ver­bandes der deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) ver­teu­erten sich die Gerichts- und Anwalts­kosten allein in den Jahren 2012 bis 2016 im Durch­schnitt um knapp 19 Pro­zent. Diese Kos­ten­ent­wick­lung sei vor­rangig auf die über­pro­por­tional gestie­genen Rechts­an­walts­kosten zurück zu führen. Somit hält der Trend an, dass die gericht­liche Klä­rung der Rechts­po­si­tion zur Kos­ten­frage wird und die Not­wen­dig­keit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung unterstreicht.

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 27

Privat-Berufs-Verkehrs-Rechtsschutz inklu­sive Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-RS bedeutet die Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen, d. h. jemand wird durch einen „anderen“ geschä­digt und for­dert ent­spre­chenden Schadenersatz.

Bei­spiele:

  • Nach einem Ver­kehrs­un­fall will die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung nur einen Teil des Scha­dens ersetzen.
  • Bei einem Zug­un­glück werden Sie schwer verletzt.
  • Ihr Kind wird durch fahr­läs­siges Ver­halten Dritter verletzt.
  • Auf Grund eines Arzt­feh­lers ver­läuft eine Ope­ra­tion negativ.
  • Bei einem unver­schul­deten Ver­kehrs­un­fall erleiden Sie so schwere Wir­bel­ver­let­zungen, dass Sie ein halbes Jahr Ihren Beruf nicht aus­üben können. Da Ern­te­zeit ist, müssen Sie Ersatz­kräfte enga­gieren. Die Kosten hierfür machen Sie neben den Schmer­zens­geld­an­sprü­chen bei der Haftpflicht-Versicherung des Unfall­ver­ur­sa­chers gel­tend. Das Kos­ten­ri­siko bei einem Streit­wert von 30.000 € beträgt ohne Sach­ver­stän­di­gen­kosten in der ersten Instanz bereits 6.100 €.

Arbeits-Rechtsschutz

  • Sie erheben Kün­di­gungs­schutz­klage, weil Ihnen der Arbeits­platz, gekün­digt wird.
  • Ihre Haus­halts­hilfe ver­klagt Sie auf Zahlung
  • Ihr Arbeit­geber ver­wei­gert die Gehalts­zah­lung. Sie klagen Ihr Gehalt ein.
  • Ihr Arbeit­geber stellt ein nega­tives Arbeits­zeugnis aus.

Betriebe:

  • Ihr Arbeit­nehmer klagt gegen Sie wegen angeb­lich nicht gezahlter Löhne
  • Einem Hof­ar­beiter wird wegen stän­diger Abwe­sen­heit gekün­digt. Gegen die Kün­di­gung erhebt dieser Klage beim Arbeits­ge­richt, bei dem jede Partei grund­sätz­lich die Kosten der ersten Instanz selbst trägt. Bei einem Streit­wert von 6.000 € (im All­ge­meinen drei Brutto-Monatsgehälter) beträgt das Kos­ten­ri­siko in der ersten Instanz schon ca. 1.800 €.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Sie erhalten eine fal­sche Neben­kos­ten­ab­rech­nung. Der Ver­mieter ver­wei­gert die Berich­ti­gung. Ihnen wird das Miet­ver­hältnis gekündigt.
  • Ihr Ein­fa­mi­li­en­haus wird durch einen Dritten beschädigt.
  • Die Pacht für Ihr Grund­stück wird um 30 % erhöht.
  • Sie geraten in Kon­flikt mit Nach­barn wegen Lärmbelästigung.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • Sie erhalten einen Buß­geld­be­scheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Sie sind angeb­lich bei Rot über die Kreu­zung gefahren. Der Füh­rer­schein soll für einen Monat ein­ge­zogen werden.
  • Sie erhalten einen Buß­geld­be­scheid wegen des Ver­stoßes gegen ein Umweltschutzgesetz.
  • Das Ord­nungsamt ver­hängt ein Buß­geld, weil Sie beim Pflügen Teile des Gemein­de­grundes mit umge­pflügt haben.

Vertrags-Rechtsschutz

  • Ihr Feri­en­hotel ent­spricht nicht den Beschrei­bungen im Prospekt.
  • Ihre neue Wasch­ma­schine hat Mängel. Der Ver­käufer ver­wei­gert eine Nach­bes­se­rung bzw. einen Austausch.
  • Sie haben jemandem ein Dar­lehen gegeben. Dieser ver­wei­gert die Rückzahlung.
  • Sie haben ein Kfz als unfall­frei gekauft. Später stellt sich das Gegen­teil heraus.

Betriebe:

  • Ein neuer Traktor erweist sich als „Mon­tags­mo­dell“. Nachdem meh­rere Nach­bes­se­rungs­ver­suche geschei­tert sind, möchten Sie die Maschine zurück­geben. Der Ver­käufer wei­gert sich und ver­langt eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung von 4.000 € für den Traktor. Kos­ten­ri­siko für die erste Instanz: ca. 2.300 €.
  • Beim Betrieb der neu gekauften Melk­an­lage zeigen sich erheb­liche Mängel. Sie wollen Ihre Gewähr­leis­tungs­rechte (Nach­bes­se­rung, Scha­den­er­satz für Umsatz­aus­fälle, Rück­tritt vom Kauf­ver­trag usw.) gel­tend machen.
  • Ein neu gekauftes Schwein schleppt eine Seuche ein, der gesamte Bestand muss not­ge­schlachtet werden. Sie wollen den Ver­käufer in Regress nehmen, da ihm die Erkran­kung des Schweins bekannt gewesen sein soll.
  • Sie streiten sich mit einem Lohn­un­ter­nehmer über die abge­rech­neten Stunden, da die Arbeiter teil­weise gar nicht erschienen waren.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

  • Das Finanzamt erkennt einen Groß­teil Ihrer Wer­bungs­kosten nicht an. Sie müssen Ihr Recht gericht­lich einklagen.
  • Es kommt zu Strei­tig­keiten wegen der Müllabfuhrabrechnung.
  • Die Kfz-Steuer wurde falsch berechnet.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

  • Das Arbeitsamt zahlt nicht das kor­rekte Arbeitslosengeld.
  • Es kommt zur Strei­tig­keit mit der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung über die Höhe des Erwerbsunfähigkeitsgrades.
  • Die gesetz­liche Kran­ken­kasse ver­wei­gert trotz Zusage die Über­nahme von Leistungen.
  • Die Ren­ten­ver­si­che­rung ermit­telt eine zu geringe Rente.
  • Die Berufs­ge­nos­sen­schaft wei­gert sich Ansprüche nach einem Berufs­un­fall zu regulieren.

Plan­fest­stel­lung, Flur­be­rei­ni­gung, Enteignung

  • Im Zuge eines Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­rens sollen Sie Maß­nahmen für eine ursprüng­liche Land­schafts­ge­stal­tung inner­halb eines geplanten Natur­schutz­ge­bietes treffen.
  • Im Rahmen eines Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens zum Bau einer neuen Auto­bahn soll der Zubringer zur Auto­bahn quer über Ihren Hof ver­laufen. Sie wollen Ihre Ein­wen­dungen erheben.
  • Auf­grund der Ver­brei­te­rung der an Ihrem Hof vor­bei­füh­renden Land­straße sollen Sie auf der gesamten Länge Ihres zur Straße gele­genen Grund­stü­ckes einen 3 Meter breiten Streifen abgeben. Sie streiten sich mit den Behörden über die Höhe der Entschädigung.

Verwaltungs-Rechtsschutz im beruf­li­chen Bereich

  • Für die Wahr­neh­mung recht­li­cher Inter­essen vor deut­schen Ver­wal­tungs­be­hörden und ‑gerichten (außer­ge­richt­lich und gerichtlich)
  • Kür­zung von Sub­ven­tionen wegen angeb­li­cher Ver­stöße gegen Cross-Compliance-Regelungen. Wichtig: Nicht nur Cross-Compliance-Rechtsschutz! Alle anderen ver­wal­tungs­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zungen sind eben­falls ver­si­chert, z. B.
  • Unter­sa­gung der Tier­hal­tung wegen angeb­lich nicht art­ge­rechter Haltung
  • Behörd­liche Auf­lagen im Bereich Umwelt, Brand­schutz, Arbeits­platz­si­cher­heit usw.
  • Sie erhalten vom Ord­nungsamt Auf­lagen, weil Ihre Tier­hal­tung angeb­lich nicht art­ge­recht betrieben werde. Auch nachdem Sie die Auf­lagen erfüllt haben, droht das Amt mit der Schlie­ßung der Tier­zucht. Die Wider­sprüche werden abge­lehnt. Um Ihre Tiere weiter halten zu können, bleibt Ihnen nur der Weg zum Verwaltungsgericht.

Universal-Straf-Rechtsschutz

  • Vor­wurf der Steuer- und Sozi­al­ab­ga­ben­hin­ter­zie­hung: Bei einer Kon­trolle des Zolls werden Ern­te­helfer ohne die not­wen­digen Papiere angetroffen.
  • Vor­wurf des Ver­stoßes gegen das Arz­nei­mit­tel­ge­setz: Bei der Repa­ratur einer Tier­fut­ter­an­lage ent­deckt der Elek­triker meh­rere Packungen mit Tier­arz­nei­mit­teln. Er glaubt, einem Skandal auf die Spur gekommen zu sein, und erstattet Strafanzeige.
  • Vor­wurf der Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gung: Eine Woche nach dem Aus­bringen von Dün­ge­mit­teln sterben in einer benach­barten Forel­len­zucht die Tiere. Der Fisch­züchter erstattet Straf­an­zeige mit der Behaup­tung, Sie hätten nicht Dün­ge­mittel son­dern Pes­ti­zide in zu hohen Kon­zen­tra­tionen ausgebracht.
  • In allen Fällen besteht Ermitt­lungs­zwang für die Staats­an­walt­schaft mit allen unan­ge­nehmen Begleit­erschei­nungen (Ver­neh­mungen, Haus­durch­su­chungen, Image­schaden usw.), denen Sie hilflos aus­ge­lie­fert sind, wenn Sie nicht durch einen spe­zia­li­sierten Straf­ver­tei­diger ver­treten sind.

Der Universal-Straf-Rechtsschutz ent­bindet Sie nicht von Ihrer straf­recht­li­chen Ver­ant­wor­tung, garan­tiert aber opti­malen Schutz:

  • Der Universal-Straf-Rechtsschutz schützt Sie auch bei dem Vor­wurf, ein vor­sätz­li­ches Ver­gehen begangen zu haben.
  • Hono­rar­ver­ein­ba­rungen mit Rechts­an­wälten über die gesetz­li­chen Gebühren hinaus für den Inhaber und alle Mitarbeiter.
  • Bei rechts­kräf­tiger Ver­ur­tei­lung wegen einer Straftat ent­fällt rück­wir­kend der Ver­si­che­rungs­schutz. Voller Ver­si­che­rungs­schutz bei Fahr­läs­sig­keit, bei Ein­stel­lung des Ver­fah­rens sowie bei fahr­läs­siger oder vor­sätz­li­cher Ordnungswidrigkeit.

Die wich­tigsten Ausschlüsse:

Alles was rund um das Thema Bau abläuft, ist bei allen Anbie­tern für land­wirt­schaft­liche Rechts­schutz­ver­si­che­rungen aus­ge­schlossen. Da die Rechts­schutz­po­licen nach wie vor im Bau­kas­ten­system funk­tio­nieren, muss geprüft werden, welche Module ver­si­chert gelten, zum Schluss bleibt der Blick in die Viel­zahl der vor­han­denen Aus­schlüsse, in denen sich ins­be­son­dere auch Umwelt­themen befinden.

Wie funk­tio­niert die Schadenmeldung

Fol­gende Vor­ge­hens­weise ist bei allen Rechts­strei­tig­keiten zu emp­fehlen: Mit­tel­weile bieten alle unsere Rechts­schutz­ver­si­cherer eine kos­ten­lose tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung, bei der man zwar keine Details erfährt, aber zumin­dest eine Erst­in­for­ma­tion bekommt, ob der strit­tige Fall von der Police gedeckt ist und wenn gewünscht, können Ihnen auch ver­sierte Kanz­leien emp­fohlen werden.

Der beauf­tragte Rechts­an­walt muss dann in schrift­li­cher Form eine Kos­ten­über­nah­me­an­frage beim Ver­si­cherer stellen. Vom Ver­si­cherer erhält der Anwalt eine Aus­sage zur Deckung und eine Aus­sage dar­über, welche Kos­ten­sätze ver­si­chert gelten, i.d.R. wird der ein­fache Satz aus der Gebüh­ren­ord­nung zugrunde gelegt. Sollte dem Anwalt dieser Erstat­tungs­satz nicht aus­rei­chen, muss er ent­weder das Mandat abgeben oder mit seinen Man­danten eine zusätz­liche Hono­rar­ver­ein­ba­rung treffen. Es ist gene­rell davon abzu­raten, dass die Man­danten selbst­ständig eine Gebüh­ren­ver­ein­ba­rung treffen, dar­aufhin ver­sagen viele Ver­si­cherer den Ver­si­che­rungs­schutz gänzlich!

Dis­claimer: Die Ihnen über­las­senen Unter­lagen basieren auf Beur­tei­lungen und recht­li­chen Ein­schät­zungen der Land­volk­dienste GmbH, Han­nover zum Zeit­punkt der Erstel­lung der Unter­lagen. Die Unter­lagen dienen aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken und ersetzen keine indi­vi­du­elle Bera­tung. Eine Gewähr für die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit kann nicht über­nommen werden. Durch die Über­las­sung der Unter­lagen wird eine Haf­tung gegen­über dem Emp­fänger, Teil­nehmer oder Dritten nicht begründet.

Impressum/Rechtliche Angaben:

Her­aus­geber Land­volk­dienste GmbH Warm­bü­chen­straße 3 30159 Hannover

dev.landvolkdienste.de Telefon: 0511 3 67 04–19 Telefax: 0511 3 67 04–80

Die Land­volk­dienst GmbH ist Ver­si­che­rungs­makler (Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) und ver­fügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewer­be­ord­nung. Sie ist Mit­glied der Industrie- und Han­dels­kammer Han­nover, die auch Auf­sichts­be­hörde ist. Die Land­volk­dienst GmbH ist im Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 ein­ge­tragen. Als Ver­si­che­rungs­makler unter­liegt die Land­volk­dienst GmbH fol­genden berufs­recht­li­chen Regelungen:

§ 34 d Gewer­be­ord­nung (GewO) §§ 59–68 Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­ver­ord­nung (Vers­VermV)

Die berufs­recht­li­chen Rege­lungen können über die vom Bun­des­mi­nister der Justiz und von der juris GmbH betrie­bene Home­page www.gesetze-im-internet.de ein­ge­sehen und abge­rufen werden.

 

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