Land­volk­dienste aktuell 02/2019

LVD_aktuell 02–2019

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit diesem aktuell möchte ich Ihnen Neu­ig­keiten zum Thema Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest und der Ern­te­mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung vor­stellen. Wei­terhin möchte ich unser aktuell zum ersten Mal in ganz eigener Sache nutzen!

Seit einigen Jahren bilden wir erfolg­reich junge Leute zum Kaufmann/-frau für Ver­si­che­rungen und Finanzen – Fach­be­reich Ver­si­che­rung aus und freuen uns natür­lich sehr dar­über, dass wir auch die ersten Aus­ge­lernten in unseren festen Mit­ar­bei­ter­stab über­nehmen konnten.

Für das Aus­bil­dungs­jahr 2020, würde ich unser Team gerne noch durch junge Men­schen mit Herz für die Land­wirt­schaft und dem Inter­esse an einer kauf­män­ni­schen Aus­bil­dung ver­stärken. Was liegt da näher, als die Stel­len­aus­schrei­bung direkt in unsere Kund­schaft zu bringen! Ins­be­son­dere die Spe­zi­al­themen, wie Tier- und in Zukunft die Pflan­zen­ver­si­che­rung, sind Bereiche, wo der land­wirt­schaft­liche Sach­ver­stand gefragt ist! Aber auch die wei­teren Beson­der­heiten der land­wirt­schaft­li­chen Betriebe, wie die land­wirt­schaft­liche Sozi­al­ver­si­che­rung von der Kran­ken­ver­si­che­rung bis zur Berufs­ge­nos­sen­schaft, machen i.d.R. mehr Spaß, wenn man, im wahrsten Sinne des Wortes, damit groß geworden ist. Gern biete ich jungen Men­schen eine land­wirt­schafts­nahe Erst­aus­bil­dung an, eine Zweit­aus­bil­dung oder Umschu­lung sind eben­falls inter­es­sante Vari­anten. Nun mag der Eine oder Andere die weite Anreise nach Han­nover scheuen. Auch darauf biete ich Inter­es­sierten eine Lösung. Selbst­ver­ständ­lich werden wir orga­ni­sa­to­risch und finan­ziell bei einem berufs­be­dingten Wohn­ort­wechsel unterstützen.

Ein Aus­bil­dungs­platz in der Lan­des­haupt­stadt, ein erster kleiner Haus­halt und ein junges Team sind doch der ideale Start in das Berufs­leben. Alles was jetzt noch an Infor­ma­tionen fehlt, findet sich in der Stel­len­aus­schrei­bung am Ende dieses aktuell.

Mit freund­li­chem Gruß Heino Beewen Tel: 0511 3670419

Ver­si­che­rungs­schutz bei Ern­te­verbot wegen Afri­ka­ni­scher Schwei­ne­pest möglich!

Acker­bauern droht Ertrags­aus­fall auf­grund der Afri­ka­ni­schen Schweinepest

Die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest gras­siert in Ost­eu­ropa, in Bel­gien wurden bereits über 700 Fälle der Tier­seuche bei Wild­schweinen nach­ge­wiesen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die ersten Fälle in Deutsch­land auf­treten. Viele schwei­ne­hal­tende Betriebe oder Betreiber von Bio­gas­an­lagen sind vor­be­reitet und haben sich für den Ernst­fall für ihre Tier- und Bio­gas­pro­duk­tion abge­si­chert. Die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest kann aber auch den Ackerbau schmerz­haft treffen, denn auf­grund der Afri­ka­ni­schen Schwei­ne­pest kann Acker­bauern Ertrags­aus­fall drohen!

Enormer Ertrags­aus­fall möglich

Im November 2018 hat der Bun­destag mit Zustim­mung des Bun­des­rats die Ände­rung des Tier­ge­sund­heits­ge­setzes beschlossen. Die zustän­digen Behörden können einen Gefähr­dungs­be­zirk mit bis zu 15 Kilo­me­tern Radius errichten, wenn ein Wild­schwein gefunden wird, bei dem die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest ver­mutet oder nach­ge­wiesen wird. So soll das Aus­brei­tungs­ri­siko mini­miert werden. Das kann aber für Land­wirte bedeuten, dass die genutzten Flä­chen inner­halb dieses Gefähr­dungs­be­zirkes weder bestellt noch abge­erntet werden dürfen und das mög­li­cher­weise über meh­rere Monate hinweg. Daraus können hohe finan­zi­elle Ein­bußen bis hin zum Total­aus­fall resul­tieren. Zwar sind Län­der­ent­schä­di­gungen vor­ge­sehen, die genauen Rege­lungen stehen aber noch nicht fest.

Ist das Risiko ver­si­cherbar? Auf diese Frage wollen wir nach­fol­gend ein­gehen: Zwei Ver­si­cherer stellen sich diesem Risiko mit unter­schied­li­chen Lösungen. Grund­sätz­lich bieten beide eine Absi­che­rung gegen Schäden durch Nut­zungs­ein­schrän­kungen bzw. Nut­zungs­ver­bote im Zusam­men­hang mit der Afri­ka­ni­schen Schwei­ne­pest an. Wenn die land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen in einem Gefähr­dungs­be­zirk liegen, ist der Leis­tungs­aus­löser erbracht. Die wesent­li­chen Merk­male der Produkte:

Münchner und Mag­de­burger Agrarversicherung

  • Scha­den­re­gu­lie­rung: Pau­schale Entschädigung.
  • Der betrof­fene Betrieb erhält für jeden Einschränkungs- oder Sperrtag pau­schal 1/365 der Ver­si­che­rungs­summe für bis zu 12 Wochen abzüg­lich des Selbstbehalts.
  • Wird als Ergän­zungs­ver­trag zur Hagel­ver­si­che­rung angeboten.
  • Ent­schä­di­gung wird zusätz­lich zu einer evtl. bestehenden Län­der­ent­schä­di­gung gezahlt.

R&V / VTV

  • Scha­den­re­gu­lie­rung: Indi­vi­du­elle Scha­den­re­gu­lie­rung mit Besichtigung.
  • Der tat­säch­liche betriebs­wirt­schaft­liche Schaden wird über den ges. Sperr­zeit­raum entschädigt.
  • Kann als „Solover­trag“ abge­schlossen werden.
  • Von der Ent­schä­di­gung werden evtl. bestehenden Län­der­ent­schä­di­gungen abgezogen.

Betriebs­in­di­vi­du­elle Ernteindexversicherung

Spä­tes­tens seit dem Jahr 2018 weiß jeder Land­wirt, dass Tro­cken­heit eine Gefahr ist, mit der sich die Land­wirt­schaft lang­fristig aus­ein­an­der­setzen muss. In unserem letzten aktuell haben wir über die zu Jah­res­be­ginn vor­han­denen Ver­si­che­rungs­lö­sungen berichtet und ver­spro­chen, dass wir Sie über wei­tere Pro­dukt­in­no­va­tionen infor­mieren. Dieses Ver­spre­chen wollen wir natür­lich einlösen!

Die Mün­chener und Mag­de­burger Agrar­ver­si­che­rung hat ihr Pro­dukt gänz­lich über­ar­beitet und bietet nun­mehr ein Pro­dukt an, wel­ches nicht nur als „Solover­trag“, also ohne bestehende Hagel­ver­si­che­rung, son­dern auch auf Basis betriebs­in­di­vi­du­eller Durch­schnitts­werte kal­ku­liert wird. Damit werden wesent­liche Nach­teile der bestehenden Lösungen ausgemerzt!

Ins­be­son­dere in Kom­bi­na­tion mit anderen Gefahren, z.B. Spät­frösten, können Früh­som­mer­tro­cken­heiten zu kata­stro­phalen Ertrags­de­pres­sionen führen. Die beste Mög­lich­keit, solche Risiken auf einen Ver­si­cherer zu über­tragen, ist die ertrags­ba­sierte Ern­t­ein­dex­ver­si­che­rung. Diese berück­sich­tigt die betriebs­in­di­vi­du­elle Ertrags­his­torie. Mit­tels Smart­phone App wird das tat­säch­liche indi­vi­du­elle Wet­ter­ri­siko des Betriebes mit Echt­daten und der Wet­ter­his­torie simu­liert. Abge­si­chert wird der erwar­tete Min­der­ertrag durch die Wet­ter­ge­fahren als Index­wert in dt/ha auf Basis dieses indi­vi­du­ellen Simu­la­ti­ons­mo­dells. Oder ver­ein­facht: Unter­schreitet der Index­wert den lang­jäh­rigen Durch­schnitt des Ertrags, wird die Dif­fe­renz (je nach ver­ein­bartem Selbst­be­halt) aus­ge­zahlt. Die Ern­t­ein­dex­ver­si­che­rung eignet sich ins­be­son­dere zur Absi­che­rung gegen Tro­cken­heit, Hit­zestress, Stau­nässe und Frost­ereig­nisse und hat sich damit auch qua­li­tativ deut­lich ver­bes­sert.

Die sehr genaue Ana­lyse der tat­säch­li­chen betriebs­in­di­vi­du­ellen Wet­ter­ri­siken mit­tels einer App ist welt­weit ein­malig. Sie stellt sicher, dass nur die Risiken ver­si­chert werden, die rele­vant sind.

Ver­ein­baren Sie einen Bera­tungs­termin mit uns und gemeinsam erstellen wir Ihre indi­vi­du­elle Wet­ter­ri­si­ko­ana­lyse. Damit können Sie den Zusam­men­hang Ihrer Ern­te­er­träge mit lokalen Wet­ter­ri­siken ent­de­cken. Ent­spre­chend Ihrer indi­vi­du­ellen Risi­ko­si­tua­tion können Sie dann die Gefahren aus­wählen, für die sie Ihre indi­vi­du­elle Ver­si­che­rungs­not­wen­dig­keit sehen. In Abhän­gig­keit Ihrer Risi­ko­ein­schät­zung ergeben sich dann auch die Ter­mine zum Ver­trags­ab­schluss, denn bis spä­tes­tens zwei Wochen vor dem Auf­treten der ver­si­cherten Gefahr, muss der Ver­trag abge­schlossen sein und auch dieser Zeit­punkt ist von der indi­vi­du­ellen Situa­tion des Betriebes abhängig.

Wir freuen uns, Ihnen dieses Pro­dukt zur Ver­fü­gung stellen zu können! Rufen Sie uns an, und wir ver­ein­baren einen Ana­ly­se­termin. Und zum Schluss noch ein wich­tiger Hin­weis: Sollte es zeitnah Ände­rungen bei der Besteue­rung oder Bezu­schus­sung von land­wirt­schaft­li­chen Mehr­ge­fah­ren­de­ckungen geben, so werden diese auch umge­hend berücksichtigt!

Stel­len­an­zeige LVD Azubi

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Die Land­volk­dienst GmbH ist Ver­si­che­rungs­makler (Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) und ver­fügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewer­be­ord­nung. Sie ist Mit­glied der Industrie- und Han­dels­kammer Han­nover, die auch Auf­sichts­be­hörde ist. Die Land­volk­dienst GmbH ist im Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 ein­ge­tragen. Als Ver­si­che­rungs­makler unter­liegt die Land­volk­dienst GmbH fol­genden berufs­recht­li­chen Regelungen:

  • § 34 d Gewer­be­ord­nung (GewO)
  • §§ 59–68 Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG)
  • Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­ver­ord­nung (Vers­VermV)

Die berufs­recht­li­chen Rege­lungen können über die vom Bun­des­mi­nister der Justiz und von der juris GmbH betrie­bene Home­page www.gesetze-im-internet.de ein­ge­sehen und abge­rufen werden.

 

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