aktuell 01/2020

Land­volk­dienste aktuell 01/2020

Liebe Leserin, lieber Leser,

Ich hoffe Sie sind alle gesund und wohlauf! Wir alle haben in den letzten Wochen erlebt, wie schnell sich eine ganze Volks­wirt­schaft ver­än­dern kann. Wie wichtig eine sta­bile Politik ist und wie stark unser Sozi­al­system ist. Die Bedeu­tung von fami­liärem Zusam­men­halt und die gegen­sei­tige Ver­ant­wor­tung haben aktuell eine ganz neue Bedeu­tung bekommen. Nie zuvor mussten wir uns alle in kür­zester Zeit auf gänz­lich neue Rah­men­be­din­gungen einstellen.

Plötz­lich waren Eltern und Kinder alle zuhause, denn nicht nur die Arbeit­nehmer machten Home­of­fice, son­dern auch die Kinder Home­schoo­ling! Alle Abstim­mungen gingen nur noch per Telefon oder Video­kon­fe­renzen und vieles mehr. Als Unter­nehmer musste man sich eben­falls dieser Situa­tion stellen und vielen Unter­neh­mern wurde damit auch kurz­fristig das ges. Geschäfts­mo­dell ent­zogen. Auch wenn die Folgen groß sind, so muss man fai­rer­weise sagen, wir haben es bisher alle recht gut gemeistert.

Für die Land­volk­dienste darf ich sagen, dass auch wir uns den neuen Her­aus­for­de­rungen gestellt haben. Wir haben unter völlig neuen Rah­men­be­din­gungen einige wich­tige struk­tu­relle Ent­schei­dungen für die Zukunft treffen können und wollen uns vor allem bei Ihnen bedanken.

  • Danke, dass Sie Geduld mit­ge­bracht haben, denn nicht immer hat die Technik rei­bungslos funk­tio­niert. Der Eine oder Andere ist viel­leicht nicht so schnell zu uns durch­ge­kommen wie er es gewohnt ist.

  • Danke, dass Sie Geduld mit­ge­bracht haben, denn auch die Abstim­mungen mit den Ver­si­che­rern haben Corona-bedingt hier und da zu Ver­zö­ge­rungen geführt.

  • Danke, dass Sie sich mit uns auf neue tech­ni­sche Lösungen ein­ge­lassen haben. Dass wir auch auf Ihr Ver­trauen zählen konnten, wenn die Ver­träge kom­plett online zum Abschluss gekommen sind.

Wir sind froh dar­über, dass die Locke­rungen nun wieder Kun­den­ter­mine erlauben. Denn den direkten Kon­takt mit Ihnen haben wir alle ver­misst! Starten wollen wir mit einem prall gefüllten aktuell 01/2020. Aktu­elle Themen, Corona bedingte Themen und die Rubrik „Was einem als Land­wirt so alles pas­sieren kann“ ver­spre­chen ein breites Spek­trum an Wis­sens­wertem. Es sollte für jeden etwas dabei sein.

Stich­wort Schüleralarm:

Ins­be­son­dere für die ange­henden Schul­ab­gänger haben wir auf der letzten Seite unseres aktu­ells 01/2020 eine Check­liste abge­bildet, und unseren „ Junge Leute Flyer“ bei­gelegt. Hier wird kurz und knapp dar­ge­stellt, was junge Leute zu ihrem Ver­si­che­rungs­schutz wissen sollten.

Viel Spaß beim Lesen und bleiben Sie gesund!

Heino Beewen
Tel.: 0511 3670419

 

Was einem aktuell als Land­wirt alles pas­sieren kann

Gärreste Schaden aktuellIm Januar 2020 erhielten wir die Mel­dung, dass bei unserem Man­danten, Herrn H. aus E. Gär­reste aus einem – im Innen­be­reich gele­genen – Hoch­silo aus­ge­laufen waren. Wie dann in der Presse zu lesen war, „ergoss sich die stin­kende Brühe vom Gelände auf zwei Nach­bar­grund­stücke“. Was waren die Folgen?

Ver­schmutzt wurden nicht nur die Grund­stücke, son­dern auch dort befinn­dliche Gegen­stände, die auf­wändig gerei­nigt werden mussten. Wei­terhin flossen die Gär­sub­strate in einen Rohbau, der eben­falls gerei­nigt und in Teilen saniert werden mussten.

Die vor­läu­fige Kostenübersicht:

  • Rei­ni­gung von Grund­stü­cken und Gegen­ständen: 5.000 EUR
  • Maß­nahmen am beschä­digten Rohbau: 4.000 – 6.000 EUR
  • Sachverständigen- und Labor­kosten: ca. 8.000 EUR

Gesamte Scha­den­auf­wen­dungen: ca. 20.000 EUR

Zu allem Über­fluss warf die zustän­dige Umwelt­be­hörde die Frage auf, ob unser Land­wirt eine Umwelt­an­lage ohne zuläs­sige Geneh­mi­gung betreibe? Wie konnte es zu dieser Fra­ge­stel­lung kommen?

Bio­gas­an­lagen aber auch tier­hal­tende Betriebe benö­tigen laut Dün­ge­ver­ord­nung zusätz­liche Lager­ka­pa­zi­täten. Ins­be­son­dere für Bio­gas­an­lagen wären Gül­le­be­hälter geeignet. Bei der Umnut­zung von Gül­le­be­häl­tern zu Gär­res­te­la­gern ist fol­gendes zu beachten: Diese Lager unter­liegen der Ver­ord­nung über Anlagen zum Umgang mit was­ser­ge­fähr­denden Stoffen (AwSV). Die AwSV unter­scheidet zwi­schen Gül­lelager (JGS-Anlage) und Gär­res­te­lager (Bio­gas­an­lage), so dass auch unter­schied­liche Anfor­de­rungen für diese beiden Lager­arten fest­ge­legt sind. Nach Auf­fas­sung der Fach­be­hörden sollen die höheren Anfor­de­rungen für Gär­rest­lager auch dann gelten, wenn aus­schließ­lich nach­wach­sende Roh­stoffe in der Bio­gas­an­lage ein­ge­setzt werden. Es ist nicht nach­voll­ziehbar, dass unter­schied­liche Sicher­heits­an­for­de­rungen an die Behälter gestellt werden, obwohl glei­ches Mate­rial gela­gert wird. Gleich­wohl gilt das für Neu­an­lagen. Für bestehende Gül­le­be­hälter soll nach Auf­fas­sung des Umwelt­mi­nis­te­riums eine Umnut­zung zur Gär­rest­la­ge­rung zulässig sein, soweit die Dicht­heit des Behäl­ters fach­gut­ach­ter­lich belegt ist. Auf jeden Fall ist aber bei einer Umnut­zung die Geneh­mi­gung der Was­ser­be­hörde ein­zu­holen, dies allein des­wegen, um den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu verlieren.

Nun zurück zu unserem Schaden:

Im Zuge der Recher­chen der Umwelt­be­hörde wurden die Geneh­mi­gungs­be­scheide des Hoch­silos geprüft und dabei stellte sich fol­gendes heraus:

Der Behälter wurde 1985 errichtet und hatte den Zweck, die Gülle aus der angren­zenden Tier­hal­tung zu lagern. Die Tier­hal­tung wurde nach Aus­sage des Betrei­bers bereits vor Jahren ein­ge­stellt. Der Gül­le­be­hälter wurde seitdem in unre­gel­mä­ßigen Abständen als Zwi­schen­lager für Gär­reste genutzt. Die Bio­gas­an­lage, aus der die Gär­reste stammen, ist eine reine NawaRo-Anlage und befindet sich in meh­reren Kilo­me­tern Abstand zur Hof­stelle – es ist nicht von einem „engen räum­li­chen und funk­tio­nalen Zusam­men­hang“ aus­zu­gehen, so dass zu dem Schluss gekommen wird, dass der vor­lie­gende Behälter nicht Teil der Bio­gas­an­lage ist, son­dern als sepa­rater JGS-Behälter zu betrachten ist. Auch die Ände­rung der zu lagernden Stoffe (früher Gülle, jetzt Gär­reste) stellt keine „wesent­liche Nut­zungs­än­de­rung“ im Sinne der AwST
dar und war des­halb nicht anzeigepflichtig.

In unserem spe­zi­ellen Fall gab es, zum Glück für den Kunden, eine schon seit vielen Jahren statt­fin­dende Umnut­zung, wodurch es für diesen Ein­zel­fall keine Nach­ge­neh­mi­gung bedurfte. Hätte die Umwelt­be­hörde anders ent­schieden, hätte der Ver­si­cherer jeg­liche Leis­tung ver­sagt, auch evtl. ent­ste­hende juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zungen hin­sicht­lich Scha­dens­er­satz­an­sprüche Dritter, und die können teuer werden.

Wich­tiger Hinweis:

Prüfen Sie bitte bei jeder Umnut­zung von Gülle und Gär­re­s­te­häl­tern, ob die vor­lie­gende Geneh­mi­gung für die neue Nut­zung aus­rei­chend ist. Im ersten Schritt steht i.d.R. die Klä­rung, welche Gesetz­mä­ßig­keiten zuständig sind, danach muss geprüft werden, ob eine neue Geneh­mi­gung im
Ein­zel­fall bean­tragt werden muss.

Auch für die Deckung aus Ihrer Betriebs­haft­pflicht sind die Fragen eines ord­nungs­ge­mäßen Betriebes, der nur mit allen not­wen­digen Geneh­mi­gungen erfolgt, von exis­ten­zi­eller Bedeutung!

Im Rahmen der Betriebs-/Umwelthaftpflicht-Versicherung, gelten nur die Anlagen ver­si­chert, die in Ihrer aktu­ellen Nut­zungs­form geneh­migt sind. Ansonsten besteht keine, auch keine antei­lige Deckung und der Ver­si­che­rungs­schutz wird gänz­lich versagt.

aktuell (-es) zur Warenkreditversicherung

Der Aus­bruch der Corona-Pandemie beu­telt die Wirt­schaft in unge­ahntem Ausmaß. Es ist davon aus­zu­gehen, dass die Zahl der Insol­venzen deut­lich zunehmen wird. Viel­leicht erleben Sie bereits, dass Kunden Ihre erbrachten Lie­fe­rungen oder Dienst­leis­tungen schlep­pend, später als gedacht oder gar nicht bezahlen?

Auch das Geset­zes­paket, das am Freitag, dem 27.03.2020 den Bun­desrat pas­siert hat, wird einige Ände­rungen im gewohnten Wirt­schafts­leben mit sich bringen.

Ver­brau­cher und Kleinst­un­ter­nehmer (bis max. 10 Mit­ar­beiter und max. 2 Mio. EUR Umsatz) erhalten in wesent­li­chen Dau­er­schuld­ver­hält­nissen, die vor dem 08.03.2020 abge­schlossen wurden, bis zum 30.06.2020 ein Zurück­be­hal­tungs­recht, soweit eine Leis­tung auf­grund der Corona-Pandemie nicht mög­lich und die Zurück­be­hal­tung für den Gläu­biger zumutbar ist. Diese Rege­lung kann vom Gesetz­geber bis zum 30.09.2020 ver­län­gert werden.

Warenkreditversicherung aktuell

Das führt dazu, dass solide Unter­nehmen durch die akuten Aus­wir­kungen schnell und unver­schuldet in finan­zi­elle Not geraten können.

Wann greift die Warenkreditversicherung?

Eine Waren­kre­dit­ver­si­che­rung greift immer dann, wenn ein Kunde im In- oder Aus­land seine Rech­nung nicht bezahlen kann. Das modular gestal­tete Pro­dukt berück­sich­tigt die indi­vi­du­ellen Bedürf­nisse jedes Betriebes und jeder Branche, wodurch Sie und Ihr Betrieb umfas­send abge­si­chert sind.

Kommt es zum Aus­fall, über­nimmt der Ver­si­cherer im Regel­fall nicht nur den Aus­gleich Ihres Aus­falles, son­dern küm­mert sich zudem um das Inkasso bzw. den Regress. Zusätz­lich können Kosten für die juris­ti­sche Klä­rung strit­tiger For­de­rungen über­nommen werden. Sofern die Rechts­schutz­funk­tion im Rahmen des Ver­trages ver­ein­bart ist.

(siehe auch unseren Bei­trag aus unserem aktuell 01/2018 zur Warenkreditversicherung)

 

 

Tro­cken­heits­ver­si­che­rung und Co!

Trockenheitsversicherung aktuellNach den Tro­cken­schäden in 2018 und 2019 zeigen auch aktuell in diesem Jahr schon erste Kul­turen Anzei­chen von Tro­cken­schäden. Der Raps ist vie­ler­orts zu schnell abge­blüht. Schlecht auf­ge­lau­fene Rüben- und Mais­be­stände und schlechte Aus­prä­gung der Ähren­an­lagen lassen auf blei­bende Schäden schließen, die aber regional sehr unter­schied­lich aus­ge­prägt sind.

Wie staat­liche Unter­stüt­zung aus­sieht, haben viele Land­wirte mit der Ernte 2008 erleben dürfen. Bei einigen Betriebs­lei­tern gab es zum Ende 2019 noch böse Überraschungen.

Die Jahre 2018 und 2019 haben gezeigt, dass sich der Kli­ma­wandel durch wei­tere Extrem­wet­ter­er­eig­nisse als nur Stürme und Stark­re­gen­er­eig­nisse aus­wirkt. Auch Dürre ist eine Form von Extrem­ereignis! Nur die Dürre hat einen großen
Unter­schied zu Stürmen, Stark­regen oder auch Hagel. Die Dürre ist immer groß­räumig, es sind mind. meh­rere Land­kreise oder gar ganze Bun­des­länder betroffen.

Diese Beson­der­heit führt dazu, dass der Ver­si­che­rungs­schutz i.d.R. nicht von klas­si­schen Ver­si­che­rungs­lö­sungen dar­ge­stellt werden kann, son­dern dass es sich um Deri­vate han­delt. Dieses Pro­dukt ist unge­wohnt, damit erklä­rungs­be­dürftig und
ver­folgt eine andere Stra­tegie als die klas­si­sche Scha­dens­ver­si­che­rung. Die eigent­liche Scha­den­re­gu­lie­rung erfolgt nicht mehr an der Kultur, wie z.B. bei der Hagel­ver­si­che­rung, son­dern lehnt sich an Durch­schnitts­er­träge und Daten von Wet­ter­sta­tionen an. Ver­ein­facht gesagt, die Wet­ter­sta­tion löst eine Ent­schä­di­gungs­leis­tung aus.

Ziel dieser „Ver­si­che­rungs­lö­sung“ ist, das exis­ten­zi­elle Risiko des Betriebes abzu­si­chern und nicht den Schaden in voller Höhe zu begleichen.

Erschwe­rend kommt hinzu, dass bedingt durch die Defi­ni­tionen für die Begriffe Dürre oder Tro­cken­heit eigent­lich der fal­sche pflan­zen­bau­liche Ansatz gewählt ist. Damit wird die Inter­es­sen­lage der Land­wirte gar nicht getroffen. Der Land­wirt denkt in nutz­barer Feld­ka­pa­zität aber ins­be­son­dere in Tem­pe­ra­tursumme und Extrem­tem­pe­ra­turen. Ein kleines Bei­spiel: Haben wir im Früh­sommer eine bestimmte Anzahl an Hit­ze­tagen, geht z.B. das Getreide in die Abreife! Wenn danach aus­rei­chend Nie­der­schlag folgen würde, gibt es mög­li­cher­weise keine Dürre. Aber auch keine gute Ernte, denn das Wasser hilft nicht mehr. Eine Dür­rever­si­che­rung ist somit nur halbherzig.

Wir bieten dem Land­wirt eine Ana­lyse seiner Situa­tion auf Basis tat­säch­li­cher Erträge der letzten 10 Jahre. Kom­bi­niert mit den Wet­ter­daten dieser Jahre werden die wirk­lich ertrags­re­le­vanten Wet­ter­erschei­nungen auf seinem indi­vi­du­ellen Standort ermit­telt. Diese kann er auch ver­si­chern. Hier stellen wir dann auf die tat­säch­li­chen Extreme wie Frost- und Hit­ze­tage, Nie­der­schlags­un­ter­schrei­tungen in bestimmten Zeit­spannen und vieles mehr ab. Das ist dann auch tat­säch­lich eine Wet­ter­ver­si­che­rung mit Mehr­wert und ein echtes Instru­ment für das betrieb­liche Risikomanagement.

Hier finden Sie den Fra­ge­bogen für die Wetteranalyse.

Arbeits­kraft­ab­si­che­rung, aktuell so wichtig wie nie zuvor!

In Deutsch­land werden momentan rund 260.000 Renten im Rahmen einer Berufs­un­fä­hig­keit aus­ge­zahlt. Das Aus­zah­lungs­vo­lumen liegt bei rund zwei Mrd. Euro. Was sind die wich­tigsten Ursachen:

  • Ner­ven­er­kran­kungen sind als Haupt­ur­sache mit einem Anteil von 32,66 Pro­zent vertreten.

  • Erkran­kungen des Skelett- und Bewe­gungs­ap­pa­rates folgen mit großem Abstand (19,65 Prozent).

Schlüs­selt man die Ursa­chen nach Alters­stufen auf, wird klar, dass gerade Ner­ven­er­kran­kungen ins­be­son­dere auch die jün­geren Alters­gruppen bis 50 Jahren treffen.

Betrachtet man die zeit­liche Ent­wick­lung bei den BU-Ursachen, sind einige Auf­fäl­lig­keiten zu beob­achten. Zunächst ist über die Zeit eine fast kon­ti­nu­ier­liche Zunahme beim Anteil von Nerven und psy­chi­schen Erkran­kungen fest­zu­stellen. Er ist von knapp einem Viertel im Jahr 2008 um etwa 40 Pro­zent auf einen neuen Höchst­stand von aktuell fast einem Drittel gestiegen.

Erkran­kungen des Skelett- und Bewe­gungs­ap­pa­rates, die 2008 noch die häu­figste BU-Ursache dar­stellten, haben im Betrach­tungs­zeit­raum anteils­mäßig fast fünf Pro­zent­punkte ver­loren. Seit 2010 liegen sie nur noch auf dem zweiten Platz.

Der frühe Vogel fängt den Wurm! Warum gilt dieser Spruch auch bei der Arbeits­kraft­ab­si­che­rung?

  • Durch den frühen Abschluss bekommt der Ver­si­cherte einen bis zu 20 Jahre län­geren Ver­si­che­rungs­schutz bei fast glei­chem Gesamtbeitragsaufwand!
  • Es besteht sofor­tiger Ver­si­che­rungs­schutz, da auch in jungen Jahren bereits durch Krank­heit oder Unfall eine BU ein­treten kann!
  • Schüler werden, je nach Schul­form bzw. Klas­sen­stufe, in unter­schied­liche Berufs­gruppen (BG) ein­ge­teilt. Es besteht dann obli­ga­to­risch die Mög­lich­keit, bei Auf­nahme einer Aus­bil­dung oder eines Stu­diums eine Bes­ser­ein­stu­fung zu bean­tragen. Die Aus­gangs­be­rufs­gruppe bleibt dem Schüler jedoch immer erhalten, selbst wenn er später einen Beruf mit einer schlech­teren BG-Einstufung ergreifen sollte.
  • Der Gesund­heits­zu­stand wird durch ein Warten nicht besser und könnte den spä­teren Abschluss erschweren oder verhindern!
  • Für den Fall, dass die Prä­mien für diesen wert­vollen Ver­si­che­rungs­schutz als zu hoch emp­funden werden, bieten sich Einsteiger-BU Vari­anten an, bei denen die Bei­träge in den ersten 2–10 Jahren der Ver­si­che­rungs­dauer und einer gleich­zei­tigen Leis­tungs­dauer bis zum geplanten End­alter fast hal­biert werden können. Die Bei­träge steigen dann ab der Umstel­lung auf einen höheren End­bei­trag an.
  • Sämt­liche High­lights der gewählten Tarife sind auto­ma­tisch Ver­trags­be­stand­teil: AU-Klausel, DU-Klausel, Erhö­hungs­rechte, Leis­tung ab dem ersten Pfle­ge­punkt, Umorganisationsklausel…

Arbeitskraftabsicherung aktuell

Es spielt also keine Rolle wie sich der wei­tere Berufsweg des Ver­si­cherten ent­wi­ckelt. In der Police sind immer alle Klauseln/Optionen ent­halten, die bei einem Berufs­wechsel dann auto­ma­tisch gelten!

Cyber-Schutz, Schutz vor Internetkriminalität

PHISHING Mails sind aktuell das größte Sicherheitsrisiko

Internetkriminalität aktuellRund 70% aller erfolg­rei­chen Hacker­an­griffe beginnen mit einer E‑Mail. Über Mails, die von der Haus­bank, von Bewer­bern, Kol­legen oder Kunden zu stammen scheinen, schleusen Hacker Schad­pro­gramme ein oder fäl­schen Zugangs­daten ab. Die soge­nannten Phishing-E-Mails werden zuneh­mend pro­fes­sio­neller. Als Emp­fänger muss man oft schon sehr genau hin­sehen, um eine gefälschte Mail von einer echten zu unterscheiden.

Unter­nehmer, auch Land­wirte, sind attrak­tive Ziele für Cyber-Kriminelle

Ein­fache Pass­wörter, man­gel­hafte IT-Schutzmaßnahmen und unver­schlüs­selte Daten sind nur einige Bei­spiele für Ein­tritts­mög­lich­keiten der Täter. Und die Folgen eines Cyber-Vorfalls sind unab­sehbar: von nicht ver­füg­barer Kontroll- und Steue­rungs­soft­ware für Maschinen, Melk- und Fut­ter­ro­boter bis hin zur Datenmanipulation.

Jeder Unter­nehmer sollte sich daher min­des­tens fol­gende Fragen zur Beur­tei­lung des eigenen Cyber-Risikos stellen:

  • Ist unsere IT-Infrastruktur aus­rei­chend gesi­chert und aktuell?
  • Sind unsere Mit­ar­beiter hin­rei­chend geschult und für Cyber-Vorfälle sensibilisiert?
  • Haben wir einen Not­fall­plan für eine Cyber-Krise und können wir eine Cyber-Krise beherrschen?
  • Wer haftet bei Daten­rechts­ver­let­zungen und können wir den finan­zi­ellen Schaden eines Cyber-Angriffes als Unter­nehmen verkraften?
  • Sind wir aus­rei­chend gegen Cyber-Risiken versichert?

Stan­dard­ver­si­che­rungen schützen Sie in der Regel nicht bei Ansprü­chen wegen Datenverlust/-missbrauch oder Datenschutzverletzungen.

Sorgen Sie des­halb vor.

Wir bieten Ihnen einen Cyber-Versicherungsschutz, der neben umfang­rei­chen Ver­si­che­rungs­leis­tungen auch her­vor­ra­gende Assistance-Leistungen bietet, die Internetkriminalitätbereits in der Prämie ent­halten sind:

  • Prä­ven­tives Cyber-Training für alle Mitarbeiter
  • Spe­zi­eller Cyber-Krisenplan für den Notfall
  • Unmit­tel­bare Exper­ten­hilfe im Scha­den­fall durch eine Krisenhotline

Die Cyber-Versicherung federt umfas­send eigene Schäden, inkl. Schäden durch Bedie­nungs­fehler, Haf­tungs­an­sprüche Dritter, als auch eine Betriebs­un­ter­bre­chung auf­grund von Cyber-Schäden ab. Zusätz­lich Leis­tung bei Erpres­sungs­ver­su­chen (Löse­geld), aber auch Schu­lungen für Mit­ar­beiter mit dem Ziel, diese für das Thema IT-Sicherheit zu sen­si­bi­li­sieren, sind im Leis­tungs­paket enthalten.

Kosten

Min­dest­an­for­de­rungen aktuell an IT-Schutzmaßnahmen:

  • Viren­schutz mit auto­ma­ti­scher Update-Funktion auf Ser­vern und Cli­ents (Desktop-Computer, Lap­tops und Terminals)
  • Fire­wall­struk­turen an allen Netz­über­gängen zum Internet.
  • Abge­stuftes Rech­te­kon­zept mit admi­nis­tra­tiven Ken­nungen aus­schließ­lich für IT-Verantwortliche
  • Stän­diges Vor­han­den­sein von min­des­tens einer voll­stän­digen Offline-Datensicherung, die jeweils nicht älter als eine Woche ist.

Selbst­be­halte aktuell:

  • Es gilt ein mone­tärer Selbst­be­halt von 1.000 EUR je Ver­si­che­rungs­fall vereinbart.
  • Bei einer Cyber-Betriebsunterbrechung gilt ein Selbst­be­halt von 12 Stunden je Ver­si­che­rungs­fall und eine Haft­zeit von 6 Monaten.
  • Wenn min­des­tens 80% der Mit­ar­beiter das ange­bo­tene Cyber-Training (im Ver­si­che­rungs­schutz ent­halten) bestanden haben, redu­ziert sich der Selbst­be­halt um 25%. Die erfolg­reiche Teil­nahme am Cyber-Training muss dem Ver­si­cherer nach­ge­wiesen werden. Inner­halb der 12 Monate vor Ein­tritt des Scha­den­falls müssen min­des­tens 80% der Mit­ar­beiter das Online-Cyber-Training bestanden haben.

Beson­der­heit des Produktes:

Der Ver­si­cherer über­nimmt im Rahmen der ver­ein­barten Ver­si­che­rungs­be­din­gungen die Kosten des Kri­sen­dienst­leis­ters für eine erste tele­fo­ni­sche Notfall- und Kri­sen­un­ter­stüt­zung, ohne Anrech­nung eines Selbst­be­haltes. Der SB kommt also i.d.R. erst bei einem “echten“ Cyber-Vorfall zum Tragen, eine tele­fo­ni­sche Erst-Beratung ist kostenfrei.

Das kos­ten­freies Online-Cyber-Training hat fol­gende Inhalte:
  • Phis­hing und Social-Engineering Angriffe erkennen und abwehren
  • Sichere Pass­wörter erstellen und merken
  • Sicheres Ver­halten am Arbeits­platz und sicher unterwegs

Das Trai­ning sen­si­bi­li­siert Mit­ar­beiter für gän­gige Cyber-Risiken.  Somit lässt sich das Risiko eines Cyber-Vorfalls ohne zusätz­liche Kosten oder erheb­li­chen Zeit­auf­wand deut­lich reduzieren.

Als Unter­nehmer sollte man nicht ver­gessen, dass diese Schu­lungen in der digi­talen Welt eigent­lich zum Stan­dard gehören sollten. Bei der Cyber­de­ckung sind diese im Preis enthalten.

Anbei noch mal unser Pro­dukt­steck­brief Cyber-Versicherung

Und zu Guter Letzt noch die Check­liste für junge Leute:

Checkliste für junge Leute

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Bei­trägen haben und / oder ein Angebot wün­schen! Sie beraten Sie gerne!

Ihr Landvolkdienste-Team

Impressum/Rechtliche Angaben:

Her­aus­geber
Land­volk­dienste GmbH
Warm­bü­chen­straße 3
30159 Hannover

dev.landvolkdienste.de
Telefon: 0511 3 67 04–19
Telefax: 0511 3 67 04–80

Die Land­volk­dienst GmbH ist Ver­si­che­rungs­makler (Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) und ver­fügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewer­be­ord­nung. Sie ist Mit­glied der Industrie- und Han­dels­kammer Han­nover, die auch Auf­sichts­be­hörde ist. Die Land­volk­dienst GmbH ist im Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 ein­ge­tragen. Als Ver­si­che­rungs­makler unter­liegt die Land­volk­dienst GmbH fol­genden berufs­recht­li­chen Regelungen:

  • § 34 d Gewer­be­ord­nung (GewO)
  • §§ 59–68 Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG)
  • Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­ver­ord­nung (Vers­VermV)

Die berufs­recht­li­chen Rege­lungen können über die vom Bun­des­mi­nister der Justiz und von der juris GmbH betrie­bene Home­page www.gesetze-im-internet.de ein­ge­sehen und abge­rufen werden.

 

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