Emp­feh­lung der Land­volk­dienste zum Ver­si­che­rungs­schutz für Saisonarbeitskräfte

Grund­sätz­lich sollten alle gesetz­lich nor­mierten Rege­lungen ein­ge­halten werden. Damit hätte eine Viel­zahl der Sai­son­ar­beits­kräfte den not­wen­digen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz. Der weitaus größte Teil der Arbeit­geber ver­si­chert aus unseres Sicht, trotz der sich ver­än­derten gesetz­li­chen Rege­lungen, auch wei­terhin die Sai­son­ar­beits­kräfte zusätz­lich über eine pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung. Die daraus resul­tie­renden geringen Zusatz­kosten gewähr­leisten eine sichere Abwick­lung von etwa­igen Arztbesuchen.