Berufs­un­fä­hig­keit — Ver­si­che­rungs­schutz für Aus­zu­bil­dende – Sondertarif

Wel­cher Ver­si­che­rungs­schutz besteht wäh­rend der Aus­bil­dung bei Berufsunfähigkeit ?

Durch unsere Pro­dukt­aus­wahl genießen Sie bei Berufs­un­fä­hig­keit den besten Schutz am Markt!
Denn dieser leistet bereits ohne War­te­zeiten ab dem ersten Tag, wenn Sie zu min­des­tens 50% berufs­un­fähig sind. Hierbei wird ledig­lich geprüft, ob Sie in Ihrem Beruf noch zur Hälfte tätig sein können.
Schlechter sind Begriffe wie all­ge­meine „Erwerbs­un­fä­hig­keit“ oder „Arbeits­un­fä­hig­keit“. Wei­tere Beson­der­heiten sind:
  • Ver­kür­zung des Pro­gno­se­zeit­raumes au f6 Monate (nicht 3 Jahre oder „vor­aus­sicht­lich dauernd“)
  • Ver­zicht auf „abs­trakte Verweisung“
  • keine Bei­trags­er­hö­hungen bei einem Wechsel in „gefähr­li­chere“ Berufe
  • keine Ver­trags­ärzte – Sie entscheiden,wer Sie behandelt!

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